Im Rahmen der Globalisierung des Handels kommt es immer öfter zum Geschäftsverkehr zwischen Subjekten quer durch mehrere Jurisdiktionen. In Folge dieser Tatsache werden auf solch entstehende Rechtsverhältnisse im unterschiedlichen Ausmaß eine oder mehrere Rechtsordnungen angewandt. Mit dieser Anwendung müssen sich praktisch sowohl die Seiten des Geschäftsverhältnisses als auch im Rahmen der Entscheidung der Schiedsrichter, das Gericht oder ein anderes öffentlich-rechtliches Organ auseinandersetzen. Die grundlegende Frage ist jedoch, wie der Inhalt der ausländischen Rechtsordnung festgestellt und beurteilt werden kann. Eine der Möglichkeiten, die von der tschechischen Rechtsordnung angeboten wird, ist die Ausarbeitung eines Sachverständigengutachtens von einem Sachverständigen aus dem Fach – Rechtliche Beziehungen zum Ausland, wobei es sich um ein Sachverständigengebiet gemäß dem Gesetz Nr. 36/1967 Slg., über Sachverständige und Dolmetscher, handelt. Die Möglichkeit, ein Sachverständigengutachten in Auftrag zu geben, welches nur zwischen den Seiten oder im Verfahren vor dem Organ öffentlicher Macht genutzt wird, haben sowohl die Seiten, als auch selbstverständlich das Gericht oder ein anderes öffentlich-rechtliches Organ. Es handelt sich dabei um das einzige Sachverständigengebiet im Rahmen der tschechischen Rechtsordnung, wo eine bestimmte rechtliche Frage den Gegenstand der sachverständigen Beurteilung bildet.
Mehr zum Sachverständigengebiet siehe den Artikel.