Bestimmung des Inhaltes des ausländischen anwendbaren Rechts

Auf Grundlage der Anwendung von Kollisionsnormen, beinhaltet im Gesetz Nr. 91/2012 Slg., über das internationale Privatrecht, oder zum Beispiel in der Verordnung Rom I oder der Insolvenzverordnung (bzw. in der novellierten Fassung Nr. 2015/848), kann das ausländische Recht als entscheidendes Recht für die konkrete Rechtsfrage bestimmt werden. Es ist daher notwendig, dieses Recht festzusetzen und dessen Inhalt in dem Ausmaß zu bestimmen, in dem es auf die gegebene Frage angewendet werde soll.

Schreiben Sie uns