Direkte Normen, obwohl sie in großer Mehrheit einen internationalen Ursprung haben, bilden einen Bestandteil der tschechischen Rechtsordnung. Eines der wichtigsten und am meisten angewendeten ist gerade das Wiener Übereinkommen über den internationalen Kaufvertrag. Bei der Anwendung dieser Normen sollte jedoch beachtet werden, dass diese einheitlich angewendet werden, d.h. soweit möglich, in den einzelnen Jurisdiktionen, bei den sie einen Teil deren Rechtsordnungen bilden. Das Wiener Übereinkommen sieht dies in dessen Art. 7 vor. Deshalb ist es wichtig, zu beurteilen und sicherzustellen, wie die gegebene Frage von den Gerichten in anderen Jurisdiktionen bei der Anwendung derselben direkten Norm entschieden wurde.